Die häufig auch als Vierte Gewalt bezeichnete Institution der Presse (abgeleitet von den im Rahmen der Gewaltenteilung getrennten Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative) hat in einer demokratischen Gesellschaft einen wesentlichen Einfluss auf die öffentliche Meinung und auf politische Entscheidungen. Alle freiheitlichen Verfassungen (in Deutschland in Art. 5 GG) garantieren deshalb die Pressefreiheit als Grundrecht. Das deutsche Bundesverfassungsgericht bezeichnet in seiner Rechtsprechung eine freie Presse als „schlechthin konstituierend“ für die Demokratie.
Heute steht die Presse auch für die Gesamtheit aller Zeitungen und Zeitschriften in jeglicher Form, sowie für das damit zusammenhängende Nachrichten, Meinungswesen und Pressemitteilungen. In gewissen Wortverbindungen (wie etwa Pressesprecher, Pressekonferenz, etc.) steht der Wortteil „Presse“ auch in einem erweiterten Sinne für den Rundfunk, das Fernsehen und das Internet, sowie auch für die Gesamtheit aller öffentlichen Massenmedien.
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